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Besucherordnung für das Gelände der Messe Brünn

  1. Der Eintritt auf das Messegelände der Messe Brünn berechtigt den Besucher zum Besichtigen der jeweiligen Messe oder Ausstellung.
  2. Auf eine Aufforderung des Wachpersonals hin ist der Besucher verpflichtet, beim Betreten und Verlassen des Geländes durch Tore, Ein- und Ausgänge die Kontrolle seines persönlichen Gepäcks zu ermöglichen. 
  3. Den Besuchern ist insbesondere nicht gestattet: - Prospekte und andere Drucksachen auf das Messegelände zu bringen und dort zu verteilen, Reklameaktivitäten zu betreiben, zu kommerziellen Zwecken zu fotografieren, Umfragen oder andere ähnliche Aktivitäten zu betreiben, sowie jegliche nicht genehmigte geschäftliche Aktivitäten (Verkauf) ohne Zustimmung der Messe Brünn zu betreiben, - das Eigentum, die Grünanlagen und Gewächse auf dem Gelände der Messe Brünn zu beschädigen, - sich außerhalb der Geh- und Fahrwege zu bewegen und die Rasenflächen zu betreten, - den Wirtschaftsteil des Geländes der Messe Brünn sowie Bereiche zu betreten, die nicht für das Publikum bestimmt sind, - Hunde mitzubringen (mit Ausnahme von Hundeausstellungen), - mit dem Fahrrad, auf Skateboards und Rollschuhen, Rollern zu fahren, - in Hallen zu rauchen, - beliebigen Alkohol, berauschende oder sonstige toxische Stoffe auf das Gelände zu bringen, ebenso Waffen, andere gefährliche Gegenstände und Stoffe, die als Zündmittel verwendbar sind, sowie Mittel zu verwenden, die einen Brand verursachen können, - sich nach 22.00 auf dem Gelände aufzuhalten, soweit es sich nicht um eine Gesellschaftsveranstaltung mit Einladungen handelt oder mit Zustimmung der Messe Brünn geschieht. 
  4. Zum Parken auf dem Messegelände und außerhalb stehen den Besuchern gekennzeichnete Flächen außerhalb der Ausstellungsbereiche zur Verfügung, soweit der Parkplatzdienst nicht anders bestimmt. Parkverbot gilt für die Sicherheitsflächen für die Feuerwehr, die mit entsprechenden Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Falls ein Fahrzeug außerhalb der zum Parken vorgesehenen Flächen oder direkt an verbotenen Stellen abgestellt wird, oder an Orten, wo es den Betrieb, die Bedienung oder Einsätze bei Störungs-, Havarie- oder Notsituationen bzw. bei Bränden behindert, wird es vom Messegelände abgeschleppt. Das Parken ist gebührenpflichtig und richtet sich nach der Parkordnung.
  5. Jeder ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er keinen Brand verursacht, diesbezügliche Anweisungen zu befolgen und Verbote hinsichtlich Brandschutz an gekennzeichneten Orten einzuhalten.
  6. Bei einem Brand haben sich die Besucher an die an gut sichtbaren Stellen der Objekte ausgehängten Brandvorschriften zu halten, Aufforderungen zur Evakuierung zu befolgen und sich an die Anweisungen der die Räumung leitenden Personen zu halten. Den Weg in die Sicherheit zeigen Informationsschilder und Wegweiser zu den nächstgelegenen Notausgängen. 
  7. Bei außerordentlichen Ereignissen sind die Anweisungen der Polizei sowie der für die Evakuierung verantwortlichen Personen zu befolgen.
  8. Bei einem Unfall eines Besuchers auf dem Gelände der Messe Brünn ist unter Beteiligung eines Vertreters der Messe Brünn ein entsprechendes Protokoll zu erstellen. Informationen erhält der Besucher unter der Durchwahl 2381.
  9. Die Messe Brünn haftet weder für den Verlust von auf das Messegelände mitgebrachten Gegenständen, noch für Schäden an Eigentum oder Gesundheit von Besuchern, die durch eigene, den Bedingungen dieser Besucherordnung widersprechende Handlungen oder durch solche Handlungen Dritter entstanden sind. 
  10. Die Messe Brünn behält sich das Recht vor, jeder Person, die den Bedingungen dieser Besucherordnung zuwider handelt, den Eintritt auf das Messegelände zu verwehren oder sie vom Messegelände zu verweisen, ebenso Besucher unter Einfluss von Alkohol, berauschenden oder anderen toxischen Stoffen, und das ohne Ersatz des Eintrittsgeldes.

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